| Gebrauchtwagen |
| Unsere Gebrauchtwagen werden fast alle mit neuem Tüv + AU ausgeliefert, sind werkstattgeprüft und im Kaufpreis ist eine 12monatige INTEC–Garantie enthalten. |
| Neuwagen |
| Unsere Neuwagen haben alle eine europaweite Werksgarantie. Gerne können wir Ihnen eine Werksanschlussgarantie anbieten. |
| Grundsätzliches zur Garantie |
| Seit dem 1. Januar 2002 gilt eine neue EU-Richtlinie, die für den
Automobilhandel deutliche Änderungen mit sich bringt. Darüber und welche
Unterschiede zwischen Gewährleistung und Garantie herrschen, informieren wir
Sie im Folgenden. Was hat sich durch die neue EU-Richtlinie ab dem 01.01.2002 im Fahrzeughandel geändert? Die EU-Verbrauchsgüterrichtlinie 1999/44/EG musste vom deutschen Gesetzgeber umgesetzt werden. Das hat Auswirkungen auf das Kaufrecht, und hier stellt die Gewährleistungspflicht einen besonderen Schwerpunkt dar. Welche Auswirkungen hat das auf den Neu- und Gebrauchtwagenhandel? Für den Verkauf von Neufahrzeugen hat sich für das Autohaus wenig geändert, da die Hersteller/Importeure die Neuwagengarantie der neuen gesetzlichen Gewährleistungspflicht von zwei Jahren angepasst haben oder darüber hinaus gegangen sind. In erster Linie betreffen die Änderungen den gewerblichen Verkauf von Gebrauchtwagen an Privatpersonen. Sie bestehen im wesentlichen in folgenden Punkten:
Welche Konsequenzen hat diese gesetzliche Gewährleistungsänderung beim Gebrauchtwagenverkauf? Der Verkäufer wird gesetzlich verpflichtet, dafür einzustehen, dass das verkaufte Fahrzeug die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit besitzt und gemäß seiner Bestimmung eingesetzt werden kann. Es darf keine wesentlichen Qualitätsabweichungen zu vergleichbaren Gebrauchsgütern aufweisen. Das heißt, der Verkäufer hat für Sachmängel zu haften, die zum Zeitpunkt der Übergabe (Verkauf) vorhanden waren, sofern sie nicht vertraglich festgehalten/beschrieben wurden. Und das ist speziell bei Gebrauchtfahrzeugen nicht unproblematisch, denn sie weisen abhängig von ihrem bisherigen Einsatz einen unterschiedlichen Grad an Verschleiß auf. Was ist nun ein Sachmangel und was ein normaler Verschleiß? Diese Frage birgt je nach gesetzlicher Auslegung ein Risiko im Handel mit Gebrauchtfahrzeugen. Wie kann dieses Risiko für den Gebrauchtwagenhandel gemindert oder weitgehend ausgeschlossen werden? Im Prinzip so, wie es die Hersteller/Importeure im Neuwagenhandel tun. Durch eine genaue Gebrauchtwagenbeschreibung, die keinen Zweifel über den Übernahmezustand des Fahrzeugs offen lässt, in Verbindung mit einer Garantiezusage, die die Funktionsfähigkeit garantiert und dadurch die Frage nach Gewährleistung erst gar nicht aufkommen kann. |